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   VG Trier, 14.12.2011 - 1 L 1537/11.TR   

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VG Trier, 14.12.2011 - 1 L 1537/11.TR (https://dejure.org/2011,79462)
VG Trier, Entscheidung vom 14.12.2011 - 1 L 1537/11.TR (https://dejure.org/2011,79462)
VG Trier, Entscheidung vom 14. Dezember 2011 - 1 L 1537/11.TR (https://dejure.org/2011,79462)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Hamburg, 30.05.2007 - 3 Bs 390/05

    Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums - Wechsel des Aufenthaltszweckes -

    Auszug aus VG Trier, 14.12.2011 - 1 L 1537/11
    Wird, wie vorliegend, ein Studium erfolglos abgebrochen und eine andersartige Berufsausbildung begonnen, ist erst recht eine im Sinne des § 16 Abs. 2 AufenthG gegebene Änderung des Aufenthaltszwecks anzunehmen (vgl. Hailbronner, Ausländerrecht, AufenthG § 16, Rn. 52; HambOVG, Beschluss vom 30. Mai 2007 - 3 Bs 390/05 -, InfAuslR 2007, 380).

    Die Sperrwirkung des § 16 Abs. 2 AufenthG wirkt auch fort, wenn, wie hier, der Zweck des ursprünglich erteilten Aufenthaltstitels verfehlt wurde und somit streng genommen kein Aufenthalt nach Abs. 1 mehr vorliegt (Hailbronner, a. a. O., Rn. 47; HambOVG, Beschluss vom 30. Mai 2007 - 3 Bs 390/05 -, InfAuslR 2007, 380).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2009 - 18 B 1695/08

    Aufenthaltserlaubnis Ehegattennachzug Härte Fiktionswirkung

    Auszug aus VG Trier, 14.12.2011 - 1 L 1537/11
    Der Aufenthaltstitel bleibt dann mit dem aktuellen Inhalt bestehen und ist daher Verlängerungen ebenso zugänglich wie zuvor (Renner, Ausländerrecht, 9. Auflage 2011, AufenthG § 81, Rn. 15; OVG NRW, Beschluss vom 26. Juni 2009 - 18 B 1695/08 -, juris, m. w. N.).

    Verlängerungsanträge, die erst Wochen oder Monate nach Ablauf des ursprünglichen Aufenthaltstitels gestellt werden, sind auch nach dieser Ansicht als Anträge auf Erteilung eines neuen Aufenthaltstitels zu behandeln (Renner, Ausländerrecht, 9. Auflage 2011, AufenthG § 81, Rn. 28; OVG NRW, Beschluss vom 26. Juni 2009 - 18 B 1695/08 -, juris).

  • VGH Bayern, 06.02.2008 - 19 CE 07.3454

    Vorläufiger Rechtsschutz; Akteneinsicht (Rechtsschutzbedürfnis entfallen);

    Auszug aus VG Trier, 14.12.2011 - 1 L 1537/11
    Ein dringender persönlicher Grund im Sinne dieser Norm kann beispielsweise im Fall einer im Bundesgebiet begonnenen und bereits fortgeschrittenen Ausbildung und ähnlicher Lebenssachverhalte anzunehmen sein (BayVGH, Beschluss vom 6. Februar 2008 - 19 CE 07.3454 -, juris).
  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95

    Aufenthaltsbewilligung - Übergang zur Aufenthaltserlaubnis - Deutschverheirateter

    Auszug aus VG Trier, 14.12.2011 - 1 L 1537/11
    Ein solcher besteht nur dann, wenn die Voraussetzungen eines strikten Rechtsanspruchs erfüllt sind, nicht wenn die Anspruchsnorm einen Ermessensspielraum eröffnet, selbst wenn das Ermessen auf Null reduziert sein sollte (BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1997 - 1 C 9/95 -, BVerwGE 105, 35).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2008 - 18 B 230/08

    Altfallregelung Mitwirkung Passbeschaffung Erteilungsverfahren einstweilige

    Auszug aus VG Trier, 14.12.2011 - 1 L 1537/11
    Zur Sicherung eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) kann jedoch für die Dauer eines Erteilungsverfahrens für eine Aufenthaltserlaubnis ausnahmsweise durch eine einstweilige Anordnung gemäß § 123 VwGO eine Aussetzung der Abschiebung erwirkt werden, wenn nur so sichergestellt werden kann, dass eine ausländerrechtliche Regelung einem möglicherweise Begünstigten zugute kommt, wobei das Vorliegen der Voraussetzungen glaubhaft zu machen ist (OVG NRW, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 18 B 230/08 -, InfAuslR 2008, 211).
  • VGH Bayern, 20.11.2009 - 21 CE 09.2753

    Unterlassungsanspruch; kein Anordnungsgrund

    Auszug aus VG Trier, 14.12.2011 - 1 L 1537/11
    Der streitige Anspruch (Anordnungsanspruch) und der Grund für die Anordnung (Eilbedürfnis) müssen glaubhaft gemacht werden (§ 123 Abs. 3 VwGO i. V. m. §§ 920 Abs. 2, 294 ZPO), wobei die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts maßgeblich sind (VGH München, Beschluss vom 20.11.2009 - 21 CE 09.2753, juris).
  • VG Berlin, 26.06.2008 - 10 A 134.08

    Aussetzung der Abschiebung während Aufenthaltserlaubnisverfahren

    Auszug aus VG Trier, 14.12.2011 - 1 L 1537/11
    Einem sicherungsfähigen Duldungsanspruch des Antragstellers steht bereits der Grundsatz entgegen, wonach die Erteilung einer Duldung für die Dauer eines Aufenthaltsgenehmigungsverfahrens aus gesetzessystematischen Gründen ausscheidet, wenn ein vorläufiges Bleiberecht nach § 81 AufenthG - wie hier - nicht eingetreten ist (VG Berlin, Beschluss vom 26. Juni 2008 - 10 A 134.08 -, juris).
  • VGH Bayern, 03.07.2008 - 19 CS 08.1697

    Aufenthaltserlaubnis für Hochschulstudium; Fachrichtungswechsel als Änderung des

    Auszug aus VG Trier, 14.12.2011 - 1 L 1537/11
    Eine Ausnahme von der Regelversagung nach § 16 Abs. 2 AufenthG ist nur möglich, wenn aufgrund objektiver, vom Ausländer nicht verschuldeter oder nicht vorhersehbarer äußerer Umstände der Wechsel des Aufenthaltszwecks erforderlich wurde (BayVGH, Beschluss vom 3. Juli 2008 - 19 CS 08.1697 -, juris).
  • VG Schleswig, 17.01.2018 - 11 B 84/17

    Versagung der Aufenthaltserlaubnis; Anforderungen an eine Bekanntgabe;

    Eine spezielle Duldung für die Dauer des ausländerbehördlichen Verfahrens bis zu einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung allein wegen eines etwaigen Anspruchs auf Aufenthaltserlaubnis und des Vorliegens eines behördlichen Verfahrens kommt vielmehr nicht in Betracht, weil das Gesetz einen solchen Fall grundsätzlich nicht vorsieht, sondern gerade ausschließt (Beschluss des Gerichts vom 10.08.2017 - 1 B 75/17 und mwN: OVG Münster, Beschluss vom 11.01.2016- 17 B 890/15; OVG Magdeburg, Beschluss vom 14.10.2009- 2 M 142/09; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2006 - OVG 7 S 65.05; VG Aachen, Beschluss vom 24. Mai 2016 - 8 L 1025/15; VG Trier vom 14.12.2011- 1 L 1537/11 TR - alle zitiert nach juris; Bergmann/Dienelt Ausländerrecht, AufenthG § 81 Rn. 40-47, beck-online).
  • VG Schleswig, 09.01.2019 - 1 B 137/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

    Eine spezielle "Duldung" für die Dauer des ausländerbehördlichen Verfahrens bis zu einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung allein wegen des Vorliegens eines solchen behördlichen Verfahrens und eines etwaigen Anspruchs auf Aufenthaltserlaubnis kommt nicht in Betracht, weil das Gesetz einen solchen Fall grundsätzlich nicht vorsieht, sondern gerade ausschließt (Beschluss des Gerichts vom 10. August 2017 - 1 B 75/17 - mwN: OVG Münster, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 17 B 890/15 - OVG Magdeburg, Beschluss vom 14. Oktober 2009 - 2 M 142/09 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2006 - 7 S 65.05 - VG Aachen, Beschluss vom 24. Mai 2016 - 8 L 1025/15 - VG Trier vom 14. Dezember 2011 - 1 L 1537/11 TR - alle zitiert nach Juris; Bergmann/Dienelt Ausländerrecht, AufenthG § 81 Rn. 40-47, beck-online).
  • VG Schleswig, 13.08.2021 - 1 B 92/21

    Ausländerrecht - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Eine spezielle "Duldung" für die Dauer des ausländerbehördlichen Verfahrens bis zu einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung allein wegen des Vorliegens eines solchen behördlichen Verfahrens und eines etwaigen Anspruchs auf Aufenthaltserlaubnis kommt nicht in Betracht, weil das Gesetz einen solchen Fall grundsätzlich nicht vorsieht, sondern gerade ausschließt (Beschluss des Gerichts vom 10. August 2017 - 1 B 75/17 - mwN; OVG Münster, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 17 B 890/15 - OVG Magdeburg, Beschluss vom 14. Oktober 2009 - 2 M 142/09 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2006 - 7 S 65.05 - VG Aachen, Beschluss vom 24. Mai 2016 - 8 L 1025/15 - VG Trier vom 14. Dezember 2011 - 1 L 1537/11 TR - alle zitiert nach Juris; Bergmann/Dienelt Ausländerrecht, AufenthG § 81 Rn. 40-47, beck-online).
  • VG Schleswig, 14.11.2017 - 11 B 47/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Ablehnung eines auf die Erteilung einer

    Eine spezielle Duldung für die Dauer des ausländerbehördlichen Verfahrens bis zu einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung allein wegen des Vorliegens eines solchen behördlichen Verfahrens und eines etwaigen Anspruchs auf Aufenthaltserlaubnis kommt vielmehr nicht in Betracht, weil das Gesetz einen solchen Fall grundsätzlich nicht vorsieht, sondern gerade ausschließt (Beschluss des Gerichts vom 10.8.2017 - 1 B 75/17 und mwN: OVG Münster, Beschluss vom 11.1.2016- 17 B 890/15; OVG Magdeburg, Beschluss vom 14.10.2009- 2 M 142/09; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2006 - OVG 7 S 65.05; VG Aachen, Beschluss vom 24. Mai 2016 - 8 L 1025/15; VG Trier vom 14.12.2011- 1 L 1537/11 TR- alle zitiert nach juris; Bergmann/Dienelt Ausländerrecht, AufenthG § 81 Rn. 40-47, beck-online).
  • VG Schleswig, 11.07.2019 - 1 B 53/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

    Eine spezielle "Duldung" für die Dauer des ausländerbehördlichen Verfahrens bis zu einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung allein wegen des Vorliegens eines solchen behördlichen Verfahrens und eines etwaigen Anspruchs auf Aufenthaltserlaubnis kommt nicht in Betracht, weil das Gesetz einen solchen Fall grundsätzlich nicht vorsieht, sondern gerade ausschließt (Beschluss des Gerichts vom 10. August 2017 - 1 B 75/17 - mwN; OVG Münster, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 17 B 890/15 - OVG Magdeburg, Beschluss vom 14. Oktober 2009 - 2 M 142/09 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2006 - 7 S 65.05 - VG Aachen, Beschluss vom 24. Mai 2016 - 8 L 1025/15 - VG Trier vom 14. Dezember 2011 - 1 L 1537/11 TR - alle zitiert nach Juris; Bergmann/Dienelt Ausländerrecht, AufenthG § 81 Rn. 40-47, beck-online).
  • VG Schleswig, 15.03.2018 - 11 B 34/18

    Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung

    Eine spezielle Duldung für die Dauer des ausländerbehördlichen Verfahrens bis zu einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung allein wegen des Vorliegens eines solchen behördlichen Verfahrens und eines etwaigen Anspruchs auf Aufenthaltserlaubnis kommt vielmehr nicht in Betracht, weil das Gesetz einen solchen Fall grundsätzlich nicht vorsieht, sondern gerade ausschließt (Beschluss des Gerichts vom 10.8.2017 - 1 B 75/17 - und mwN: OVG Münster, Beschluss vom 11.1.2016 - 17 B 890/15 - OVG Magdeburg, Beschluss vom 14.10.2009 - 2 M 142/09 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2006 - OVG 7 S 65.05 - VG Aachen, Beschluss vom 24. Mai 2016 - 8 L 1025/15 - VG Trier vom 14.12.2011 - 1 L 1537/11 TR - alle zitiert nach juris; Bergmann/Dienelt Ausländerrecht, AufenthG § 81 Rn. 40-47, beck-online).
  • VG Schleswig, 12.04.2018 - 11 B 47/18

    Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit; Duldungserteilung im Rahmen einer

    Eine spezielle Duldung für die Dauer des ausländerbehördlichen Verfahrens bis zu einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung allein wegen des Vorliegens eines solchen behördlichen Verfahrens und eines etwaigen Anspruchs auf Aufenthaltserlaubnis kommt vielmehr nicht in Betracht, weil das Gesetz einen solchen Fall grundsätzlich nicht vorsieht, sondern gerade ausschließt (Beschluss des Gerichts vom 10.8.2017 - 1 B 75/17 - und mwN: OVG Münster, Beschluss vom 11.1.2016 - 17 B 890/15 - OVG Magdeburg, Beschluss vom 14.10.2009 - 2 M 142/09 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2006 - OVG 7 S 65.05 - VG Aachen, Beschluss vom 24. Mai 2016 - 8 L 1025/15 - VG Trier vom 14.12.2011 - 1 L 1537/11 TR - alle zitiert nach juris; Bergmann/Dienelt Ausländerrecht, AufenthG § 81 Rn. 40-47, beck-online).
  • VG Schleswig, 29.10.2021 - 1 B 89/21
    Eine spezielle "Duldung" für die Dauer des ausländerbehördlichen Verfahrens bis zu einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung allein wegen des Vorliegens eines solchen behördlichen Verfahrens und eines etwaigen Anspruchs auf Aufenthaltserlaubnis kommt nicht in Betracht, weil das Gesetz einen solchen Fall grundsätzlich nicht vorsieht, sondern gerade ausschließt (Beschluss des Gerichts vom 10. August 2017 - 1 B 75/17 - mwN; OVG Münster, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 17 B 890/15 - OVG Magdeburg, Beschluss vom 14. Oktober 2009 - 2 M 142/09 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2006 - 7 S 65.05 - VG Aachen, Beschluss vom 24. Mai 2016 - 8 L 1025/15 - VG Trier vom 14. Dezember 2011 - 1 L 1537/11 TR - alle zitiert nach Juris; Bergmann/Dienelt Ausländerrecht, AufenthG § 81 Rn. 40-47, beck-online).
  • VG Schleswig, 30.08.2021 - 1 B 102/21

    Einstweiliger Rechtschutz gegen Versagung einer Aufenthaltserlaubnis

    Eine spezielle "Duldung" für die Dauer des ausländerbehördlichen Verfahrens bis zu einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung allein wegen des Vorliegens eines solchen behördlichen Verfahrens und eines etwaigen Anspruchs auf Aufenthaltserlaubnis kommt nicht in Betracht, weil das Gesetz einen solchen Fall grundsätzlich nicht vorsieht, sondern gerade ausschließt (Beschluss des Gerichts vom 10. August 2017 - 1 B 75/17 - mwN; OVG Münster, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 17 B 890/15 - OVG Magdeburg, Beschluss vom 14. Oktober 2009 - 2 M 142/09 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2006 - 7 S 65.05 - VG Aachen, Beschluss vom 24. Mai 2016 - 8 L 1025/15 - VG Trier vom 14. Dezember 2011 - 1 L 1537/11 TR - alle zitiert nach juris; Bergmann/Dienelt Ausländerrecht, AufenthG § 81 Rn. 40-47, beck-online).
  • VG Schleswig, 17.11.2017 - 11 B 54/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Ablehnung eines Antrages auf

    Eine spezielle Duldung für die Dauer des ausländerbehördlichen Verfahrens bis zu einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung allein wegen des Vorliegens eines solchen behördlichen Verfahrens und eines etwaigen Anspruchs auf Aufenthaltserlaubnis kommt vielmehr nicht in Betracht, weil das Gesetz einen solchen Fall grundsätzlich nicht vorsieht, sondern gerade ausschließt (Beschluss des Gerichts vom 10.8.2017 - 1 B 75/17 und mwN: OVG Münster, Beschluss vom 11.1.2016- 17 B 890/15; OVG Magdeburg, Beschluss vom 14.10.2009- 2 M 142/09; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2006 - OVG 7 S 65.05; VG Aachen, Beschluss vom 24. Mai 2016 - 8 L 1025/15; VG Trier vom 14.12.2011- 1 L 1537/11 TR- alle zitiert nach juris; Bergmann/Dienelt Ausländerrecht, AufenthG § 81 Rn. 40-47, beck-online).
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